DSGVO, erklärt von der Cyber Complete GmbH

Führen Sie Ihr Unternehmen sicher durch das NIS2 Cybersecurity Update – mit dem richtigen Wissen!

In der Industrie- und Wirtschaftswelt des 21. Jahrhunderts ist inzwischen eine Vernetzung und Globalisierung gegeben, die eine Cybersicherheit für Unternehmen, Konzerne und Privatpersonen unabdingbar macht und eine Grundvoraussetzung für ein erfolgreiches Wirken ist. Täglich erfolgen aus allen Winkeln des Globus unzählige Hackerangriffe und Versuche, in die Systeme von Firmen einzudringen – die Tendenz ist weiter steigend. Auch politische Institutionen und ganze Regierungen sind von diesen Entwicklungen betroffen, besonders wenn es dabei um sensible und schützenswerte Inhalte und Daten geht. Dies konnte zum Beispiel bereits bei Angriffen und Attacken aus dem Netz auf den Bundestag oder auf einzelne Ministerien in der Bundesrepublik Deutschland registriert werden. Da die Angriffe inzwischen also auch immer öfter in den europäischen Raum getragen werden, hat sich die Europäische Union dieser Problematik angenommen und die sogenannte NIS2-Richtlinie verabschiedet. Mit dieser Richtlinie wurden Fakten geschaffen und einheitliche Mindestsicherheitsanforderungen für Netzwerk- und Informationssysteme festgelegt, damit ein rechtlicher Handlungsrahmen kreiert und jede sensible Stelle geschützt werden kann. Der folgende Text erklärt die Richtlinie genauer, streicht ihre Vorteile heraus und informiert darüber, für wen sie besonders wichtig und wertvoll ist.

 Was genau ist die NIS2-Richtlinie? 

Die sogenannte NIS2-Richtlinie ist ein von der Europäischen Union ins Leben gerufenes Gesetz zur Erhöhung der Cybersicherheit im EU-Gebiet. Die verwendete Abkürzung „NIS“ steht dabei für „Network and Information Systems“ und bezieht sich somit auf alle Arten von Kommunikations- und Informationstechnologie, die für kritische Infrastrukturen und Dienstleistungen innerhalb der EU angewendet werden. Die NIS2-Richtlinie wurde im Dezember des Jahres 2020 verabschiedet und ist eine Aktualisierung der NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016. Wichtigstes Merkmal ist eine höhere Resilienz gegenüber Cyberangriffen und Hackern, die durch den Schutz von Infrastruktur und IT sichergestellt werden soll. So beinhaltet die Richtlinie unter anderem, dass die Mitgliedstaaten nationale Strategien und Konzepte in Sachen Cybersicherheit entwickeln, eine nationale Behörde für Cybersicherheit benennen und verschiedene Mindestanforderungen für die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen verankern. Außerdem sind regelmäßige Risikobewertungen und Analysen vorgesehen. Die Richtlinie ist gültig für Betreiber von kritischen Diensten, zu denen insbesondere Energieversorger, Krankenhäuser und Verkehrsbetriebe zählen. Darüber hinaus ist sie ebenso verpflichtend für Anbieter digitaler Dienste, wie Cloud-Service-Provider, Online-Marktplätze und ähnliches. Sie soll dazu beitragen, dass die Auswirkungen von Angriffen aus dem Netz für kritische und sensible Strukturen der Gesellschaft minimiert und im Idealfall sogar gänzlich vermieden werden – die Sicherheit und Stabilität des EU-Raumes in puncto Wirtschaft und Gesellschaft steht dabei im Vordergrund.

Welche Ziele verfolgt die NIS2-Richtlinie?

 Das oberste Ziel dieser Richtlinie ist das Bestreben, einen einheitlichen Rahmen für den Umgang mit Cyber-Sicherheitsbedrohungen im EU-Raum zu schaffen. Dadurch bekommen Firmen, Unternehmer und Sicherheitsbeamte einen Handlungsspielraum und konkrete Schritte geliefert, die im Ernstfall eines Angriffs greifen und an denen man sich orientieren kann. Auch der rechtliche Rahmen ist so abgesteckt und ein justiziables Handeln wird ermöglicht. Da durch die Richtlinie ein einheitliches Prozedere entsteht, wird ein Flickenteppich vermieden und von Lissabon bis Warschau sind die gleichen Vorschriften gültig. Ein weiteres Ziel der Richtlinie ist der Ausbau des bereits vorhandenen Schutzes in Sachen Cybersicherheit. Handeln alle EU-Länder im Gleichschritt, wird die Sicherheit im Netz und für vulnerable Systeme Schritt für Schritt ausgebaut und gestärkt. So können aktuelle Lücken geschlossen werden, zu niedrige Standards sukzessive erhöhte werden und Dienste länderübergreifend einfacher und schneller zusammenarbeiten, wenn Gefahren aufziehen oder bereits am Wirken sind. Politisch gesehen wird außerdem das Ziel erreicht, dass die EU im Rahmen einer Krisenbekämpfung geschlossen auftritt und nach außen hin ein Signal der Einigkeit und Stärke vermittelt. Gerade das 21. Jahrhundert fordert die EU stark und birgt die Gefahr, zwischen die Mahlsteine USA im Westen und Russland mit China im Osten zu geraten. Ist man als Europa beim Thema Cybersicherheit weiter geschlossen und stark unterwegs, kann man auch weitere Ziele und Projekte zusammen auf die Agenda bringen und gemeinsam im Sinne der Einwohner der EU umsetzen.

Was passiert, wenn gegen die Richtlinie verstoßen wird?

Die NIS2-Richtlinie (Richtlinie EU 2016/1148 über Maßnahmen zur Gewährleistung eines hohen gemeinsamen Sicherheitsniveaus von Netz- und Informationssystemen in der Union) ist eine EU-weite Regelung und unterliegt damit auch bei Nichteinhaltung oder Unterlassung den Strafen und Sanktionen der EU. Wie diese Strafen und Sanktionen im konkreten Fall aussehen, kommt natürlich auch immer auf die jeweilige Situation und die jeweilige Verfehlung im Einzelfall an. Da alle Mitgliedstaaten der EU zur Einhaltung der Richtlinie verpflichtet sind, müssen sie auch gemeinsam die Sanktionen festlegen, die dann auch in ihrem Hoheitsgebiet angewendet werden müssen. Der Fokus liegt dabei vor allem auf Geldstrafen, die teilweise sehr hoch ausfallen können. Allerdings besteht auch die Möglichkeit, dass die Delinquenten Zwangsmaßnahmen und Bestrafungen rechtlicher und justizieller Art erleiden können. Das Strafrecht kann eingeschaltet werden und sogar Haftstrafen können drohen. Aktuell ist jedem Land noch die Freiheit gegeben, selbst über die Härte der Bestrafung zu bestimmen und man ist noch nicht an ein einheitliches Recht gebunden. Klar dagegen ist, dass Unternehmen, Firmen und Dienste durch die möglichen Sanktionen teilweise empfindliche finanzielle Verluste und Einbußen erleiden können und daher sehr bedacht handeln. Strafzahlungen, Schadensersatzforderungen und andere Geschäftseinbußen wirken sich zudem äußerst negativ auf die Reputation und Vertrauenswürdigkeit aus und können viel Ansehen leichtfertig verspielen. Berücksichtigt man all diese Aspekte, so wird ein Handlungsrahmen und Spielfeld erkennbar, bei denen EU-weit immer das höchste Interesse besteht, korrekt und im Sinne der Richtlinie handeln zu wollen.

Welche Zielgruppe steht bei der Richtlinie besonders im Fokus?

Die Richtlinie ist an alle Organisationen gerichtet, die als Anbieter von wesentlichen Diensten und als digitale Dienstleister tätig sind. Damit sind insbesondere Unternehmen gemeint, die in den Bereichen Energie, Verkehr, Bankwesen, Gesundheitswesen und Wasserversorgung ansässig sind. Hier werden alle wichtigen Bereiche der täglich benötigten Infrastruktur angesprochen, die eine Gesellschaft zum Überleben benötigt und unbedingt in Anspruch nehmen muss. Angriffe auf diese Strukturen würden einen erheblichen Schaden verursachen und das öffentliche wie private Leben zum Stillstand bringen. Gerade die Energie- und Wasserversorger leisten jeden Tag einen unermesslichen Beitrag zu einem funktionierenden Alltag für viele hundert Millionen Menschen im Gebiet der EU. Die oben genannten Anbieter sind daher mehr als andere dazu verpflichtet, die Richtlinie im Rahmen der Cybersicherheit zu erfüllen und ihren eigenen Schutzapparat in ihrem Sinne immer weiter auszubauen. Richtet man den Blick auf die zweite große Zielgruppe, die Gruppe der digitalen Dienstleister, so sind besonders Unternehmen gemeint, die Cloud-Computing-Dienste, Online-Suchmaschinen und Online-Marktplätze anbieten. Auch sie stehen im Fadenkreuz der Hacker und müssen sich durch die Richtlinie gegen die Angriffe aus dem Netz wappnen. Auf diesem Gebiet findet täglich ein riesiger Datenfluss statt und kaum ein moderner Betrieb kann ohne diese Dienste erfolgreich arbeiten. Zusammenfassend sind mit der Richtlinie also die sogenannten wesentlichen Dienste (WDS) und digitale Dienstleister (DSP) aufgefordert, ihrer Sorgfaltspflicht nachzukommen und im Rahmen der NIS2 alles dafür zu tun, ihre kritische und Überlebenswichtige Funktion mit Cyber-Sicherheit gegen Angriffe von außen zu schützen.

Wodurch können Firmen profitieren?

Auch wenn sich die Umsetzung im Arbeitsalltag zunächst aufwendig und zeitraubend anhört, sollte sie unbedingt erfolgen und dauerhaft verankert werden. Zahlreiche Vorteile sind der Effekt, den die NIS2-Richtlinie bietet und zu einem strategischen Element Ihrer Unternehmenssicherheit macht. Eine Firma kann beispielsweise durch die Einrichtung von Cyber-Sicherheitsrichtlinien und die regelmäßige Überprüfung der Netzwerk- und Informationssysteme die eigene IT-Sicherheit stärken und entscheidend verbessern. Angriffe, woher auch immer diese kommen mögen, können dann im Ernstfall abgeschwächt und meistens sogar ganz abgewehrt werden. Das Unternehmen setzt sich somit nicht dauerhaft der Gefahr von Schwachstellen und monetären Verlusten aus und erleidet keine Schäden, die anschließend aufwendig behoben werden müssten. Ist der Schaden nämlich einmal da, dauert das Beheben und Auslöschen davon in der Regel ungleich länger. So kann ein wenige Minuten dauernder Angriff eine Schadensanalyse von Tagen und Wochen nach sich ziehen. Wer sich hier allerdings mit einem widerstandsfähigen und bewährten Konzept präsentiert, erhöht die Glaubwürdigkeit nach außen und stärkt das Vertrauen bei Kunden und Partnern. Gerade in bewegten Zeiten wie aktuell ist diese Komponente bei der Zusammenarbeit oftmals der Schlüssel, wenn langfristige Projekte und Kooperationen dauerhaft funktionieren und Früchte auf beiden Seiten tragen sollen. Die Mühe der Umsetzung zahlt sich also auch bei diesem Thema in der Folge um ein Vielfaches aus, da die Vorteile gegenüber den Kosten und Maßnahmen ganz deutlich überwiegen.

Ein Fazit

Durch das Projekt NIS2-Richtlinie hat die EU eine funktionierende Waffe an ihre Mitgliedstaaten vergeben, die für Schutz und eine erfolgreiche Gefahrenabwehr sorgt, wenn sie eingehalten und befolgt wird. Außerdem kann die EU hier ein einheitliches Handeln und starkes Auftreten in Geschlossenheit nach außen transportieren, was durchaus eine positive Signalwirkung für die Zukunft der EU und weitere gemeinsame Projekte haben kann. Die Gefahren innerhalb der Cyberwelt werden in den kommenden Jahrzehnten sicher nicht geringer werden und auch nicht wieder verschwinden – dafür hat das Netz und seine Möglichkeiten einfach eine zu große Wichtigkeit in einer modernen Welt der Wirtschaft und Kommunikation.

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